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   AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16 (2)   

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AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16 (2) (https://dejure.org/2018,30047)
AG Freiburg, Entscheidung vom 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16 (2) (https://dejure.org/2018,30047)
AG Freiburg, Entscheidung vom 27. April 2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16 (2) (https://dejure.org/2018,30047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 StGB, § 185 StGB, § 194 Abs 1 S 1 StGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Beleidigung: Strafbarkeit des Postens einer Fotomontage des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • badische-zeitung.de (Pressebericht, 27.04.2018)

    AfD-Politiker und Rechtsanwalt Dubravko Mandic verurteilt

  • stakarlsruhe.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Beleidigung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16

    Beleidigung: Strafbarkeit des Postens einer Fotomontage des Nürnberger

    LG Karlsruhe, 10.03.2017 - 2 Qs 53/16

    Wohnungsdurchsuchung bei AfD-Politiker war rechtswidrig

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Dubravko Mandic

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16
    Steht ein Äußerungsdelikt in Frage, so verlangt Art. 5 GG darüber hinaus insgesamt eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und der persönlichen Ehre des von der Äußerung Betroffenen andererseits droht (vgl. BVerfG, 15. Januar 1958, 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 und BVerfG, 10. Oktober 1005, 1 BvR 1476/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92, BVerfGE 93, 266 ).

    Lassen der sprachliche Zusammenhang und die bestimmenden außertextlichen Begleitumstände der inkriminierten Äußerung mehrere Auslegungen zu, sind alle in Frage kommenden, nicht von vornherein fernliegenden alternativen Deutungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen (BVerfGE 93, 266; BVerfG NJW 1990, 383; 2001, 3613; 2002, 3315; BayObLG NJW 2005, 1291).

    Auch die polemische oder verletzende Formulierung einer Aussage entzieht diese grundsätzlich nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ).

    b)Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG gilt allerdings nicht vorbehaltlos, sondern findet nach Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, namentlich in dem in § 185 StGB normierten Ehrschutz Dritter (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Steht ein Äußerungsdelikt in Frage, so verlangt Art. 5 GG demnach insgesamt eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und der persönlichen Ehre des von der Äußerung Betroffenen andererseits droht (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16
    Steht ein Äußerungsdelikt in Frage, so verlangt Art. 5 GG darüber hinaus insgesamt eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und der persönlichen Ehre des von der Äußerung Betroffenen andererseits droht (vgl. BVerfG, 15. Januar 1958, 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 und BVerfG, 10. Oktober 1005, 1 BvR 1476/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92, BVerfGE 93, 266 ).

    Steht ein Äußerungsdelikt in Frage, so verlangt Art. 5 GG demnach insgesamt eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und der persönlichen Ehre des von der Äußerung Betroffenen andererseits droht (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16
    Nach der Entscheidung des BVerfG vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - strebt die NPD nämlich nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an, wobei ferner vom Bestehen einer Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus auszugehen ist.

    Das BVerfG hat schließlich festgestellt, dass die NPD planvoll und qualifiziert auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hinarbeitet und ein Bestreben führender Vertreter der NPD vorhanden ist, den Nationalsozialismus zu verklären und seine Verbrechen zu relativieren (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16
    Dabei ist zu beachten, dass in Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren, eine Vermutung zugunsten der freien Rede spricht (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994, 1 BvR 23/94, BVerfGE 90, 241, Rdnr. 29, juris), die damit auch "politisch unkorrekte" Äußerungen umfassen kann (IV. 2.b)).(Rn.49).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass in Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren, eine Vermutung zugunsten der freien Rede spricht (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, Rdnr. 29, juris), die damit auch "politisch unkorrekte" Äußerungen umfassen kann.

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16
    Beleidigung i.S.d. § 185 StGB ist die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (BGHSt 1, 288; 11, 67; 36, 145; Lenckner/Eisele in Schönke-Schröder, StGB, 29. Aufl., § 185, Rdnr. 2 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14

    Beleidigung von Polizeibeamten durch die Äußerungen "Du bist eine Nummer" und

    Auszug aus AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16
    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (BGHSt 19, 235; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 158 sowie Urteil v. 19.07.2012 - 1(8) Ss 64/12 - AK 40/12 -, juris; Lenckner/Eisele a.a.O. § 185, Rdnr. 8; Fischer, StGB, 64. Aufl. § 185 Rdnr. 8 - jew. m.w.N.; so zum Vorgenannten insgesamt OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. September 2015 - 1 (8) Ss 654/14 -, Rdnr. 6, juris).
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16
    Beleidigung i.S.d. § 185 StGB ist die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (BGHSt 1, 288; 11, 67; 36, 145; Lenckner/Eisele in Schönke-Schröder, StGB, 29. Aufl., § 185, Rdnr. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16
    Auch die polemische oder verletzende Formulierung einer Aussage entzieht diese grundsätzlich nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16
    Lassen der sprachliche Zusammenhang und die bestimmenden außertextlichen Begleitumstände der inkriminierten Äußerung mehrere Auslegungen zu, sind alle in Frage kommenden, nicht von vornherein fernliegenden alternativen Deutungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen (BVerfGE 93, 266; BVerfG NJW 1990, 383; 2001, 3613; 2002, 3315; BayObLG NJW 2005, 1291).
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Auszug aus AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16
    Beleidigung i.S.d. § 185 StGB ist die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (BGHSt 1, 288; 11, 67; 36, 145; Lenckner/Eisele in Schönke-Schröder, StGB, 29. Aufl., § 185, Rdnr. 2 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04

    Straftatbestand der Beleidigung: Bewertung eines unvollständigen "Götz-Zitats"

  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

  • BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 durch Verurteilung wegen Beleidigung ohne

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2023 - 2 Rv 34 Ss 589/22

    Beginn der Strafantragsfrist bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts F. vom 18.05.2022 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit das Verfahren unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts F. vom 27.04.2018 (26 Cs 530 Js 2497/16) eingestellt wurde.
  • LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16

    Erlaubte Meinungsäußerung durch das Posten einer deutlich erkennbaren Fotomontage

    Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 27.04.2018 (26 Cs 530 Js 2497/16 (2)) aufgehoben.

    Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 27.04.2018 (26 Cs 530 Js 2497/16 (2)) wegen Beleidigung in fünf tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 ? verurteilt.

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